Wenn Sie weder Zeit noch Nerven haben, sich regelmäßig selbst über neue oder geänderte Vorschriften zu informieren oder sich durch Juristendeutsch zu quälen, gleichzeitig aber nichts übersehen wollen, ist der VORSCHRIFTENMONITOR genau das Richtige für Sie.
Lehnen Sie sich in Sachen Vorschriften zurück!
Unsere Experten sorgen dafür, dass Sie Neuerungen automatisch im Blick behalten, diese verstehen und wissen, was zu tun ist.
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche!
So einfach geht`s:
1INTERESSENGEBIETE AUSWÄHLEN
Sie sagen uns, welche Themengebiete für Sie infrage kommen – und unsere Fachexperten halten die Augen für Sie offen. Sie können aus 13 Interessengebieten die für Sie relevanten auswählen und diese jederzeit an Ihren aktuellen Informationsbedarf anpassen. Egal, für wie viele Interessengebiete Sie sich entscheiden: Am Preis ändert sich dadurch nichts.
Arbeit und Beschäftigung
In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
In diesem Interessengebiet werden die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzbereich, die für SiFas oder Arbeitsschutzverantwortliche relevant sind, gebündelt. Hier finden Sie u.a. allgemeine Regelungen zum Themenbereich wie AMR, Arbeitsschutzverordnungen oder DGUV Regeln, Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen oder zur Maschinensicherheit sowie Technische Regeln wie ASR, TRBS, TRGS und TRBA.
Außenhandel und Transport
Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.
Bau und Immobilien
Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.
Bildung und Erziehung
Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.
Datenschutz, IT und Medien
Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu.
Gesundheitswesen und Pflege
Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht.
Produktsicherheit und Verbraucherschutz
Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet.
Soziales und Ehrenamt
Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht.
Technologie, Energie und Versorgung
In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden.
Umwelt und Ernährung
Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht.
Verwaltung
Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts.
Wirtschaftsrecht
Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.
Sie wissen nicht, welche Interessengebiete für Sie die richtigen sind? Ihnen fehlt ein Themengebiet? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht.
Arbeit und Beschäftigung
In diesem Interessengebiet dreht sich alles um das Thema Arbeitsverhältnis und Arbeitsplatz. Hier finden Sie Vorschriften zum Arbeitsrecht und zur Ausbildung (Berufsbildungsrecht), zum Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht (wie sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Fragen) bis hin zu Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
In diesem Interessengebiet werden die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzbereich, die für SiFas oder Arbeitsschutzverantwortliche relevant sind, gebündelt. Hier finden Sie u.a. allgemeine Regelungen zum Themenbereich wie AMR, Arbeitsschutzverordnungen oder DGUV Regeln, Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen oder zur Maschinensicherheit sowie Technische Regeln wie ASR, TRBS, TRGS und TRBA.
Außenhandel und Transport
Hierunter fallen die Vorschriften, die mit dem Außenwirtschaftsrecht (also mit Zoll- und Exportabwicklung), Transport- und Speditionsrecht (Logistik) und Verkehrsrecht zu tun haben, z. B. mit den Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung oder Gefahrgut.
Bau und Immobilien
Dieses Interessengebiet umfasst das Bau- und Architektenrecht samt VOB/B, den Regelungen bei der Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen oder Gewährleistung genauso wie Vorgaben zum Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Bauordnungsrecht (mit baulichem Brandschutz). Auch das Sachverständigenrecht und steuerrechtliche Fragen zu diesem Themenkomplex fallen darunter.
Bildung und Erziehung
Dieses Interessengebiet befasst sich mit den bundesrechtlichen Vorgaben, mit denen Kitas, Kindergärten oder Schulen etc. zu tun haben. Darunter fallen z. B. sozialrechtliche Fragen wie zur Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Kita- und Kindergartenrecht oder Schulrecht (ohne Landesrecht). Daneben sind hier auch die Vorgaben z. B. zum Arbeitsschutz oder Datenschutz zu finden, die speziell für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen relevant sind.
Dieses Interessengebiet umfasst nicht nur die Vorgaben, die datenschutz- oder internetrechtlich zu beachten sind. Auch Vorschriften zu IT-Sicherheit, Urheber- und Medienrecht, zum Presse- oder zum Persönlichkeitsrecht zählen u. a. dazu. Dieses Interessengebiet umfasst all die Vorgaben, die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einhalten müssen – vom Medizinrecht mit Arzt(haftungs)recht und Sozialversicherungsrecht (wie SGB V oder SGB XI) bis hin zu Vorschriften zum Arbeitsschutz (z. B. Infektions- oder Strahlenschutz, Unfallverhütungsvorschriften) oder Heimrecht. Hierunter fallen all die Vorschriften, die z. B. im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, bzgl. dem technischen Arbeitsschutz, der Maschinensicherheit und der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wichtig sind. Auch das Elektronikgeräterecht, das Produkthaftungsrecht sowie das Lebensmittelrecht werden hier eingeordnet. Hier finden sich die Rechtsgebiete, die für soziale Einrichtungen, Vereine und Ehrenamtliche, für Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz relevant sind. Das Interessengebiet umfasst das Sozialrecht mit Betreuungs- und Schwerbehindertenrecht genauso wie das Opferrecht oder Verbandsrecht. In diesem Interessengebiet sind Themen rund um technische Vorgaben (z. B. zur Elektrosicherheit oder zum Strahlenschutz), zum Energierecht oder Vorschriften aus dem Bereich Öl–Gas–Wasser zu finden. Das Interessengebiet thematisiert die Vorschriften aus dem Agrarrecht, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht und Umweltrecht mit seinen Vorgaben z. B. zur Abfallentsorgung oder zum Gewässerschutz. Es umfasst neben den Regelungen zur Landwirtschaft, Fischerei oder Forstrecht auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zum Verbraucherschutz, wenn es um Lebensmittel oder Umweltaspekte geht. Dieses Interessengebiet bündelt die Vorschriften, die in den kommunalen Bereich fallen. Hier geht es z. B. um das Ausländer- und Asylrecht, um verwaltungs-, verkehrs- oder sicherheitsrechtliche Regelungen, um das Ordnungsrecht, das öffentliche Baurecht oder Datenschutzrecht, um Vorschriften aus dem Bereich des Sozialrechts mit seinen Sozialleistungen oder des Vergaberechts. Dieses komplexe Interessengebiet umfasst die rechtlichen Vorgaben, die mit dem Führen von Unternehmen verbunden sind. Hier geht es u. a. um die großen Themen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und (internationales) Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, um den gewerblichen Rechtsschutz, um Kartell-, Urheber- und Markenrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Versicherungsrecht. Auch das Erbrecht bzgl. einer Unternehmensnachfolge ist hier zu finden.
Mehr Interessengebiete
Datenschutz, IT und Medien
Gesundheitswesen und Pflege
Produktsicherheit und Verbraucherschutz
Soziales und Ehrenamt
Technologie, Energie und Versorgung
Umwelt und Ernährung
Verwaltung
Wirtschaftsrecht
2AUTOMATISCH INFORMIERT WERDEN
Bei rechtlichen Neuerungen und Änderungen versorgen wir Sie zeitnah und ganz bequem mit den wichtigsten Informationen per E-Mail. So können Sie sofort einschätzen, ob sie für Sie relevant sind und ob Sie handeln müssen oder nicht.
3HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN NUTZEN
Unsere Fachexperten fassen das Relevante für Sie zusammen: von den konkreten Änderungen bis hin zu den Auswirkungen, die die Vorschrift für Sie mit sich bringt. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung, was Sie wann mit welchem Aufwand tun müssen. Alle Informationen zu einer Vorschrift können Sie bequem als kompakte PDF herunterladen.
Mit dem VORSCHRIFTENMONITOR
sparen Sie sich jede Menge Zeit und Aufwand!
VORSCHRIFTENMONITOR - PREMIUM
1 Monat gratis testen
Interessengebiete auswählen
-
Sie bestimmen Ihre Interessengebiete, die unsere Experten für Sie im Auge behalten.
-
Sie können diese jederzeit an Ihren aktuellen Bedarf anpassen.
Automatisch informiert werden
-
Sie werden zeitnah per E-Mail in kurzer, kompakter Form informiert, wenn es für Sie relevante Neuerungen gibt.
Handlungsempfehlungen nutzen
- Sie erhalten von unseren Fachexperten eine detaillierte Beurteilung der Neuerungen.
- Sie erfahren, wie sich diese in der Praxis auswirken.
- Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, damit Sie wissen, was wann zu tun ist.
Zusammenfassungen herunterladen
- Zusätzlich bietet der VORSCHRIFTENMONITOR Ihnen die Möglichkeit, alle Informationen zu einer Vorschrift bequem als kompaktes PDF herunterzuladen.
Überzeugen Sie sich selbst anhand dieser Beispiele!
Auszug aus der dazugehörigen Datenbank auf service.vorschriftenmonitor.de, die Ihnen ermöglicht, nach Bewertungen und Handlungsempfehlungen von Vorschriften zu suchen, zu filtern und diese als PDF herunterzuladen.
Datum | Titel | Stand | Beschreibung | Signal | Handlungsempfehlung |
---|---|---|---|---|---|
27.02.2025 | Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L, 2024/2865 vom 20.11.2024) | in Kraft getreten | Die Verordnung (EU) 2024/2865 stellt die aktuelle Revision der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) dar. Sie wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, die Änderungen sind am 10.12.2024 mit langen Übergangsfristen (hierzu unten konkreter) in Kraft getreten. Die Revision der CLP-Verordnung ist im Kontext der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ der Europäischen Kommission zu betrachten und zielt auf die Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie die Förderung des Binnenmarkts ab. Sie baut auf früheren Anpassungen der CLP-Verordnung auf, die bereits Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorgaben für gefährliche Stoffe und Gemische etablierten. Die Revision steht auch im Zusammenhang mit der Einführung neuer Gefahrenklassen aus dem Jahr 2023 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/707: endokrine Disruptoren sowie PBT- und vPvB-Stoffe). Die vorliegend zu betrachtende CLP-Revision aus dem Jahr 2024 führt nun einige wesentliche Änderungen herbei, die insbesondere die – für Industrie und vor allem Handel besonders wichtigen – Vorgaben an die Kennzeichnung bzw. Etikettierung betreffen. Eingeführt wird etwa das Recht der Europäischen Kommission, harmonisierte Einstufungsvorschläge zu initiieren; ebenfalls neu sind detaillierte Vorgaben für die Behandlung von Mehrkomponentenstoffen (MOCS). Im Bereich der Kennzeichnung werden digitale Etikettierungsmöglichkeiten eingeführt, zudem ergeben sich aus der Revision präzisierte Anforderungen an Etiketten (z. B. Mindestschriftgrößen und Kontraste) sowie die weitergehende Freigabe der Nutzung von Faltetiketten. Auch für den Online-Handel wurden die Kennzeichnungspflichten verschärft, indem nun alle relevanten Kennzeichnungselemente bei Fernabsatzangeboten verpflichtend angegeben werden müssen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einführung spezifischer Regelungen für den Verkauf unverpackter Chemikalien über Nachfüllstationen, um Verpackungsabfälle zu reduzieren. Gleichzeitig wurden auch die Vorgaben für Werbung und Verbraucherinformationen über Gefahrenstoffe weiter verschärft. | Pdf Download | |
11.02.2025 | Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (Text von Bedeutung für den EWR) [EU-Verpackungsverordnung] | in Kraft getreten | Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VerpackVO) stellt eine Revolution des Verpackungsrechts dar. Ab August 2026 werden nahezu alle Branchen von den neuen Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsvorgaben der VerpackVO betroffen sein. Diese umfassen beispielsweise die Recyclingfähigkeit von Verpackung, Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen, unterschiedliche Minimierungsgebote und Verbote bestimmter Verpackungsformate. Hinzu kommen umfassende Vorgaben zur Wiederverwendung und Wiederbefüllung. Durch eine EU-weite Vereinheitlichung der Verpackungskennzeichnung soll es hingegen zu einer Vereinfachung dergestalt kommen, dass nationale Sonderwege (wie beispielsweise in Frankreich, Italien oder Spanien) ab 2028 nicht mehr möglich sind. Die bislang aus dem VerpackG bekannten Pflichten im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung werden im Kern aufrechterhalten, wenngleich sie im Detail weiterentwickelt und verschärft werden. | Pdf Download | |
10.03.2025 | Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation [inkl. Einwilligungsverwaltungsverordnung – EinwV] | noch nicht in Kraft getreten | Mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV), dem Herzstück der „Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung der Telekommunikation“, hat der Verordnungsgeber die Anforderungen für anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung im Bereich des Consent Layers auf Weboberflächen konkretisiert. | Pdf Download | |
10.03.2025 | OLG Schleswig, Az. 12 U 9/24: Schadensersatzanspruch des Kunden bei herkömmlicher E-Mail-Transportverschlüsselung durch Unternehmen | gültig | Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der Versand wichtiger Daten, wie z.B. einer hohen Rechnung, mittels E-Mail und dem heutigen üblichen Verschlüsselungsverfahren (TLS) fahrlässig ist. Bei einer Manipulation der Rechnung durch Kriminelle hafte das Unternehmen vollständig für den daraus resultierenden Schaden, z.B. wegen einer Überweisung auf ein falsches Konto. Das Unternehmen ist dabei beweisbelastet dafür, dass der Schaden nicht durch z. B. eine ungenügende Verschlüsselung entstand. Die Einrichtung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den E-Mail-Versand sei einem mittelständischen Handwerksunternehmen zumutbar, wenn es seine Rechnungen nicht auf dem herkömmlichen postalischen Weg versende. | Pdf Download | |
Um die Tabelle anzuzeigen, drehen Sie bitte Ihr Endgerät ins Querformat. |
Sie wollen wissen, was Sie aufgrund der rechtlichen Neuerung wann mit welchem Aufwand tun müssen?
Genau das erhalten Sie als PREMIUM-Kunde mit den Handlungsempfehlungen unserer Experten – klar und verständlich.
Überzeugen Sie sich selbst:
- Leseprobe: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- Leseprobe: Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)
- Leseprobe: TRGS 527 – Tätigkeiten mit Nanomaterialien
- Leseprobe: Urteil: Saisonbeschäftigung – Vereinbarung über die Begrenzung der Hauptleistungspflichten auf die jeweilige Saison – unangemessene Benachteiligung
Sie sind noch kein PREMIUM-Kunde?
Dann überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen und sichern Sie sich jetzt 1 Monat gratis!
Diese Vorschrift müssen Sie unbedingt berücksichtigen, da sie relevante Neufassungen oder wichtige geänderte Vorgaben umfasst.
Bei dieser Vorschrift sollten Sie intern prüfen, ob Sie von einer Branchenregelung etc. betroffen sind und daher handeln müssen oder nicht.
Sie suchen nach Bewertungen zu bestimmten Vorschriften?
Dann registrieren Sie sich jetzt. Legen Sie Ihr Interessenprofil fest und lassen Sie sich gezielt über die Vorschriften informieren, die für Sie relevant sind!
Deshalb ist der VORSCHRIFTENMONITOR
genau die richtige Lösung für Sie
Der VORSCHRIFTENMONITOR ist ein Service der FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Seit über 30 Jahren haben wir als Medienunternehmen viel Erfahrung in der praxisnahen Aufbereitung von Vorschriften. Marcus Edholzer, Geschäftsführer FVHG und Leiter des Bereichs B2B-Fachinformationen, erläutert, warum auch Sie von diesem Service profitieren können.
Das sagen unsere Nutzer zum VORSCHRIFTENMONITOR:
Probieren Sie es aus und überzeugen Sie sich selbst!
Ihre Vorteile:
Interessengebiete auswählen
-
Sie bestimmen Ihre Interessengebiete, die unsere Experten für Sie im Auge behalten.
-
Sie können diese jederzeit an Ihren aktuellen Bedarf anpassen.
Automatisch informiert werden
-
Sie werden zeitnah per E-Mail in kurzer, kompakter Form informiert, wenn es für Sie relevante Neuerungen gibt.
Handlungsempfehlungen nutzen
- Sie erhalten von unseren Fachexperten eine detaillierte Beurteilung der Neuerungen.
- Sie erfahren, wie sich diese in der Praxis auswirken.
- Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, damit Sie wissen, was wann zu tun ist.
Zusammenfassungen herunterladen
- Zusätzlich bietet der VORSCHRIFTENMONITOR Ihnen die Möglichkeit, alle Informationen zu einer Vorschrift bequem als kompaktes PDF herunterzuladen.
Bestellen Sie jetzt!
VORSCHRIFTENMONITOR – PREMIUM, Monatsbezug
1 Monat gratis,
danach 19,95 €/Monat zzgl. MwSt.
23,74 €/Monat inkl. MwSt.
monatlich kündbar
Testen Sie den VORSCHRIFTENMONITOR in Ruhe einen Monat kostenlos mit vollem Leistungsumfang. Falls Sie ihn danach nicht mehr nutzen wollen, sagen Sie bitte spätestens 30 Tage nach Erhalt Ihrer Zugangsdaten mit einer kurzen Notiz an unseren Kundenservice der FORUM VERLAG HERKERT GMBH ab. Andernfalls beziehen Sie den Service weiter, dann kostenpflichtig zum Preis von monatlich 19,95 EUR zzgl. MwSt. und jederzeit monatlich kündbar.
* Pflichtfeld
Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen.
Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: vorschriftenmonitor.de/datenschutz
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Sie haben Fragen oder Anregungen zum VORSCHRIFTENMONITOR? Sie wollen den Service abonnieren oder upgraden? Sie haben Interesse an einer Lizenzlösung für mehrere Nutzer?
Dann rufen Sie uns unter +49 (0) 8233 381 – 123 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht!
Häufig gestellte Fragen
Wie sieht der Service konkret aus?
Sobald eine Vorschrift aus einem Ihrer Interessengebiete von den Gesetzgebern bzw. zuständigen Gremien verabschiedet bzw. verkündet worden ist, werden Sie zeitnah per E-Mail kompakt mit den wichtigsten Informationen versorgt (Kurzbeschreibung). Zeitgleich beginnen unsere Experten mit der Erarbeitung einer ausführlichen Bewertung der Änderungen bzw. Neuerungen und deren Auswirkungen mit zusätzlichen Handlungsempfehlungen. Diese stehen PREMIUM-Kunden jederzeit auf service.vorschriftenmonitor.de als PDF zum Download zur Verfügung (auf mobilen Endgeräten oder im Browser abrufbar).
Der Umfang der einzelnen Kurzbeschreibungen und Handlungsempfehlungen hängt von der Komplexität der jeweiligen Vorschrift ab. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Experten genau das zusammenfassen bzw. aufbereiten, was für Sie wirklich relevant ist.
Welche Systemvoraussetzungen sind zu beachten?
Alles, was Sie benötigen, um den digitalen Service des VORSCHRIFTENMONITORS zu nutzen, ist eine Internetverbindung, einen Browser (Internet Explorer® ab 9.0, Firefox® ab 27.0 oder andere vergleichbare Browser), ein E-Mail-Programm (um die E-Mails mit den Kurzbeschreibungen zu erhalten) und Adobe Reader® oder einen vergleichbaren PDF-Reader zum Anschauen der Dokumente.
Finde ich im VORSCHRIFTENMONITOR (auch) die Vorschrift im Originaltext?
Nein. Denn unser Service erspart Ihnen eben oftmals, ellenlange Vorschriften im Juristendeutsch durcharbeiten zu müssen. Der VORSCHRIFTENMONITOR informiert Sie zeitnah über aktuelle Neuerungen und Änderungen, fasst das zusammen, was Sie unbedingt wissen müssen, und „übersetzt“ Ihnen, was zu tun ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Welche Vorschriften werden beobachtet?
Der VORSCHRIFTENMONITOR ist auf Gesetze, Verordnungen und Regelwerke auf Bundes- und EU-Ebene zugeschnitten, die Unternehmen und Einrichtungen betreffen. Dies umfasst Gesetze und Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln, DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln.
Außerdem informieren wir Sie über relevante höchstrichterliche Rechtsprechung, also über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der obersten deutschen Gerichte: Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundesgerichtshof (BGH), Bundessozialgericht (BSG), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Woher weiß ich, welche Vorschriften für mich relevant sind?
Ein Ampelsystem zeigt Ihnen auf einen Blick, ob Sie als Unternehmen bzw. Einrichtung aktiv werden müssen oder nicht. Damit bietet Ihnen der VORSCHRIFTENMONITOR sofort eine Orientierung, welche rechtlichen Neuerungen und Änderungen für Sie relevant sind und ob Sie etwas tun müssen.
Was ist, wenn sich mein Informationsbedarf ändert?
Sie können Ihre Interessengebiete in Ihrem Profil jederzeit an Ihren aktuellen Informationsbedarf anpassen.
Wer steckt hinter dem VORSCHRIFTENMONITOR?
Unsere Experten sind allesamt Fachleute aus der Praxis, die sich in ihren jeweiligen Themengebieten sehr gut auskennen. Darunter sind Rechts- und Fachanwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, und beratend tätige Fachexperten aus der jeweiligen Branche (z. B. Chemiker, Ingenieure, Sachverständige oder Steuerberater). Diese Experten können „Juristendeutsch“ verständlich für Sie als Praktiker „übersetzen“ und so maximalen Praxisbezug gewährleisten.
Der VORSCHRIFTENMONITOR ist ein Service der FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Der Fokus unseres 1988 gegründeten Medienunternehmens ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen und praktischer Arbeitshilfen für Geschäftskunden. In unserem Bildungshaus, der AKADEMIE HERKERT, bieten wir darüber hinaus ein breites Spektrum an beruflicher Fort- und Weiterbildung. Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir, wie wir Informationen bestmöglich aufbereiten. Egal ob Fachmagazin, Online-Portal, digitale Arbeitshilfe, Handbuch oder Seminar – die FORUM VERLAG HERKERT GMBH kennt die besten Wege, um Wissen erfolgreich zu vermitteln. Genau auf den Punkt gebracht und nach den neuesten didaktischen Erkenntnissen aufbereitet. Unser Versprechen: Das Wissen unserer Experten bereiten wir so auf, dass es bei Ihnen ankommt. Garantiert!
Kann man das PREMIUM-Angebot unverbindlich testen?
Sie können den VORSCHRIFTENMONITOR in Ruhe einen Monat unverbindlich mit vollem Leistungsumfang testen. Falls Sie ihn danach nicht mehr nutzen wollen, sagen Sie bitte spätestens 30 Tage nach Erhalt des Aktivierungscodes mit einer kurzen Notiz an unseren Kundenservice der FORUM VERLAG HERKERT GMBH ab. Andernfalls beziehen Sie den Service weiter, dann kostenpflichtig zum Preis von monatlich 19,95 EUR zzgl. MwSt. und jederzeit monatlich kündbar.
Wie kann ich den VORSCHRIFTENMONITOR kündigen?
Das PREMIUM-Abonnement wird automatisch jeden Monat verlängert und ist jederzeit zum Ende eines jeden Monats formlos kündbar. Hierzu genügt eine einfache Mitteilung an den Kundenservice der FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Falls Sie sich bei der Zahlungsart für das bequeme SEPA-Lastschrift-Mandat entschieden haben, erteilen Sie der FORUM VERLAG HERKERT GMBH die Erlaubnis, Ihr Konto per SEPA-Lastschrift-Mandat automatisch monatlich zu belasten, bis Sie kündigen.